Verfassungsgerichtshof B1843/02

B1843/02Cour constitutionnelle2 déc. 2004

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Übergangsbestimmung, Vergabewesen, VfGH / Aufhebung Wirkung, Behördenzuständigkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1843/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.