Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2149/00 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.12.2004
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu B2149/00 und B805/01 zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2143,85 bestimmten Prozesskosten und den Beschwerdeführern zu B170/02 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.