Verfassungsgerichtshof B492/04

B492/04Cour constitutionnelle28 févr. 2005

Regest

Bescheidberichtigung, Patentrecht, VfGH / Legitimation

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B492/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, der beteiligten Partei, G GmbH, ..., die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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