Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G104/04
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.03.2005
Spruch
Die Wortfolge "eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb" in §33 lita des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955, betreffend die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 141, in der Fassung BGBl. Nr. 151/1980, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.