Verfassungsgerichtshof B1664/03

B1664/03Cour constitutionnelle8 mars 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1664/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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