Verfassungsgerichtshof B1613/03

B1613/03Cour constitutionnelle9 mars 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1613/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit € 2.338,20 bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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