Verfassungsgerichtshof B1376/03

B1376/03Cour constitutionnelle6 juin 2005

Regest

Rechtsschutz, Vergabewesen, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Öffentlichkeitsprinzip, Verhandlung mündliche

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1376/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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