Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B747/03
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.06.2005
Spruch
Die beschwerdeführenden Gemeinden sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Gemeinden durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.