Verfassungsgerichtshof B99/05

B99/05Cour constitutionnelle13 juin 2005

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B99/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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