Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V73/04 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.06.2005
Spruch
Punkt 3. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 6. Oktober 2003, Zl. 10/VB-306/30, mit dem ein Fahrverbot (in beiden Richtungen) für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht auf dem Verbindungsweg Betriebsgelände Nikitscher (südl. Grenze) und Betriebsgelände Ziegelwerk (nördl. Grenze) erlassen wurde, war gesetzwidrig.
Die Burgenländische Landesregierung ist zur Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.