Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G129/04 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.06.2005
Spruch
Die Wortfolge "§225c Abs3 und 4 sowie" im dritten Satz des §9 Abs2 des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (SpaltG), BGBl. Nr. 304/1996, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.