Verfassungsgerichtshof B1154/04

B1154/04Cour constitutionnelle22 juin 2005

Regest

Grundverkehrsrecht, Zivilrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1154/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.880,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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