Verfassungsgerichtshof B109/05

B109/05Cour constitutionnelle26 sept. 2005

Regest

Bergrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B109/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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