Verfassungsgerichtshof B421/05

B421/05Cour constitutionnelle27 sept. 2005

Regest

Rehabilitation, Strafrecht, Strafvollzug, ärztliche Betreuung, Entlassung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B421/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2340,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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