Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KI-2/05 ua, B573/05 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.10.2005
Spruch
1. Der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten ist zur Entscheidung über den Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft STRABAG AG, Siemens AG Österreich, HBM Stadien- und Sportstättenbau GmbH und Wayss und Freytag Schlüsselfertigbau AG vom 14. März. 2005 und über den Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft Max Bögl Austria GmbH und gmp von Gerkan, Marg und Partner, vom 22. März. 2005 betreffend das Vergabeverfahren "Stadionneubau Klagenfurt für EURO 2008" zuständig.
2. Der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats für Kärnten vom 6. April 2005, Zahl: KUVS-K2-490/19/2005, wird aufgehoben insoweit mit diesem Bescheid die Nachprüfungs- bzw. Teilnahmeanträge der unter 1. genannten Bietergemeinschaften wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen wurden.
3. Das Land Kärnten ist schuldig, den unter 1. genannten Gesellschaften der Bietergemeinschaften zu Handen deren Rechtsvertretern Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen, und zwar der STRABAG AG, Siemens AG Österreich, HBM Stadien- und Sportstättenbau GmbH und Wayss und Freytag Schlüsselfertigbau AG als Bietergemeinschaft antragsgemäß Euro 2.340,--, sowie der Max Bögl Austria GmbH und gmp von Gerkan, Marg und Partner als Bietergemeinschaft ebenfalls antragsgemäß Euro 2.340,--.