Verfassungsgerichtshof B727/04

B727/04Cour constitutionnelle28 nov. 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B727/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.160 € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

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