Verfassungsgerichtshof B250/05

B250/05Cour constitutionnelle29 nov. 2005

Regest

Behördenzuständigkeit, Militärrecht, Heeresgebühren, Zivildienst

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B250/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.160,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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