Verfassungsgerichtshof B560/05

B560/05Cour constitutionnelle30 nov. 2005

Regest

Behördenzuständigkeit, Bescheid Trennbarkeit, Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Unabhängiger Verwaltungssenat, Vergabewesen, VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B560/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2005

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben insoweit mit diesem Bescheid der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft PORR Technobau Umwelt Aktiengesellschaft und der Alpine Mayreder Bau GmbH wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde.

Das Land Kärnten ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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