Verfassungsgerichtshof B841/04

B841/04Cour constitutionnelle12 déc. 2005

Regest

Behördenzuständigkeit, Fernmelderecht, Kollegialbehörde, Entschädigung, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Kompetenz sukzessive, Tribunal, civil rights

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B841/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal und in ihrem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 B-VG) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.