Verfassungsgerichtshof B1590/03

B1590/03Cour constitutionnelle15 déc. 2005

Regest

Bescheid Trennbarkeit, Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizei, Sicherheitspolizei, Homosexualität

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1590/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2005

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheids im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.308,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

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