Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KI-4/05
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.03.2006
Spruch
Zur Entscheidung über das Begehren des Antragstellers, die Beklagten zur Räumung und Übergabe zweier Eigentumswohnungen auf der EZ 924 Grundbuch Weißenbach zu verpflichten, sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Der entgegenstehende Beschluss des Bezirksgerichtes Reutte vom 26. September 2005, 2 C1370/05 y, wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Antragsteller zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.340 €
bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.