Verfassungsgerichtshof B119/06

B119/06Cour constitutionnelle7 juin 2006

Regest

Patentrecht, Anwendbarkeit Vorbehalt, Behördenzuständigkeit, Staatsverträge

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B119/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, der beteiligten Partei die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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