Verfassungsgerichtshof B3378/05

B3378/05Cour constitutionnelle19 juin 2006

Regest

Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, Analogie, Behördenzuständigkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B3378/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2006

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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