Verfassungsgerichtshof B3220/05

B3220/05Cour constitutionnelle26 juin 2006

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Baubewilligung, Übergangsbestimmung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B3220/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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