Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G50/06 ua, V28/06 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.10.2006
Spruch
I. In §101 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210/1985 idF BGBl. I Nr. 108/2001, wird die Wortfolge "Referenzmengen," als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Diese Bestimmung ist auf die am 11. Oktober 2006 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
II. Die Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999 wird in ihrer Stammfassung BGBl. II Nr. 28/1999 sowie in den Fassungen BGBl. II Nr. 188/2003 und BGBl. II Nr. 390/2003 als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Die aufgehobene Verordnung ist in allen von der Aufhebung erfassten Fassungen auf die am 11. Oktober 2006 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.