Verfassungsgerichtshof B389/05 ua

B389/05 uaCour constitutionnelle11 oct. 2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B389/05 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2006

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes sowie einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter, und zwar dem IVA-Interessenverband für Anleger sowie Mag. Dr. Wilhelm Rasinger die mit insgesamt € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten und der BU Industrieholding GmbH die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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