Verfassungsgerichtshof B543/06

B543/06Cour constitutionnelle12 oct. 2006

Regest

Rundfunk, Privatfernsehen, Verwaltungsverfahren, Parteistellung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B543/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2006

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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