Verfassungsgerichtshof B694/05 ua

B694/05 uaCour constitutionnelle12 oct. 2006

Regest

Baurecht, Raumordnung, Baubewilligung, Auslegung verfassungskonforme, Wohnsitz Freizeit-, Schwarzbauten, Wohnungseigentum, Vertrauensschutz

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B694/05 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2006

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums (Art5 StGG) verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.