Verfassungsgerichtshof B509/06

B509/06Cour constitutionnelle27 févr. 2007

Regest

Grundverkehrsrecht, Vorfrage

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B509/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.