Verfassungsgerichtshof B301/06

B301/06Cour constitutionnelle1 mars 2007

Regest

Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Rechtsschutz

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B301/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2007

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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