Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G81/06 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.03.2007
Spruch
§5 Abs5 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, war bis 31. Dezember 2006 verfassungswidrig.
Die verfassungswidrige Vorschrift ist nicht mehr anzuwenden, soweit sie Ansprüche nach §3a Kinderbetreuungsgeldgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2003 mindern würde.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.