Verfassungsgerichtshof B884/05

B884/05Cour constitutionnelle15 mars 2007

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B884/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2007

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

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