Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1478/06
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.06.2007
Spruch
1. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungs-gerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
2. Kosten werden nicht zugesprochen.