Verfassungsgerichtshof B833/05

B833/05Cour constitutionnelle15 juin 2007

Regest

VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B833/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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