Verfassungsgerichtshof B1657/06

B1657/06Cour constitutionnelle20 juin 2007

Regest

VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1657/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2007

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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