Verfassungsgerichtshof B1082/06

B1082/06Cour constitutionnelle21 juin 2007

Regest

Fernmelderecht, Auskunftspflicht, Anklageprinzip, Unschuldsvermutung, Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1082/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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