Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1785/06
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.2007
Spruch
I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen
die Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
II. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen
Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.