Verfassungsgerichtshof B505/07

B505/07Cour constitutionnelle26 sept. 2007

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Amtsverschwiegenheit, Staatsanwaltschaft, fair trial

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B505/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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