Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G179/07 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.2007
Spruch
I. Die Wortfolge "gleichzeitig mit der Ausweisung auszusprechen, dass" sowie das Wort "ist" am Satzende in §10 Abs3 des Asylgesetzes, Art2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Die Wortfolge "und diese nicht von Dauer sind" in §10 Abs3 des Asylgesetzes, Art2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.