Verfassungsgerichtshof B1851/06

B1851/06Cour constitutionnelle8 oct. 2007

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, VfGH / Legitimation

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1851/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2007

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.556,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.