Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1627/06
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.11.2007
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag der Beschwerdeführer auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
Kosten werden der beteiligten Partei nicht zugesprochen.