Verfassungsgerichtshof B841/07

B841/07Cour constitutionnelle1 déc. 2007

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Werbung, Determinierungsgebot

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B841/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.2007

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit € 2.664,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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