Verfassungsgerichtshof B1083/06

B1083/06Cour constitutionnelle5 déc. 2007

Regest

Ärztekammer, Säumniszuschlag, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Rückwirkung, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1083/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2007

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er die Vorschreibung eines Säumniszuschlages für die Jahre 2001 bis 2003 betrifft, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 1.260,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.