Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B639/07
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.12.2007
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
Kosten werden nicht zugesprochen.