Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B588/07 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.12.2007
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.600,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.