Verfassungsgerichtshof B579/07

B579/07Cour constitutionnelle14 déc. 2007

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B579/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 799,49 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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