Verfassungsgerichtshof B1249/06

B1249/06Cour constitutionnelle28 févr. 2008

Regest

Grundverkehrsrecht, Interessen geschützte, Selbstbewirtschaftung, EU- Recht, Behördenzusammensetzung, Kollegialbehörde, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1249/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2008

Spruch

I. Der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer sind

durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers und des Drittbeschwerdeführers wird abgewiesen.

II. Die Beschwerde wird, soweit sie vom Erstbeschwerdeführer

erhoben wurde, zurückgewiesen.

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