Verfassungsgerichtshof B187/06

B187/06Cour constitutionnelle29 févr. 2008

Regest

Grundverkehrsrecht, Behördenzusammensetzung, Behördenzuständigkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B187/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.2008

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.556,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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