Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1859/07 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.03.2008
Spruch
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.600,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Das Verfahren über die von den Zweit- bis Fünftbeschwerdeführern gestellten Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird eingestellt.