Verfassungsgerichtshof B1840/07

B1840/07Cour constitutionnelle5 mars 2008

Regest

VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1840/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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